Franken-Szene/Spezial: Geraldino -Kinder-Entertainer mit unerschöpflichem Repertoire/Offene Protestbriefe an die Politik in Berlin und München/Beitrag "Künstler brauchen Hilfe..." Donnerstag in BR-Abendschau...

Franken-Szene/Spezial: Geraldino -Kinder-Entertainer mit unerschöpflichem Repertoire/Offene Protestbriefe an die Politik in Berlin und München/Beitrag „Künstler brauchen Hilfe…“ Donnerstag in BR-Abendschau…

GeraldinoMinisterSöderProtestBriefe by www.schwabach-madders.de….

Der Link zum kurzen Beitrag – „Künstler brauchen Hilfe!“  – sollte eigentlich am Mittwoch gesendet werden, es wurde jedoch Donnerstagabend in der Abendschau um 18 Uhr im BR 3 ausgestrahlt.
Nach einer fast dreistündigen Dreh-Orgie, hier das Ergebnis! 
https://bit.ly/3cfWlbh

Kinder-Entertainer, Multi-Künstler, Allrounder GERALDINO – Offener Kultur-Brief

Corona-Virus und seine Handhabung – Geraldino steht Kopf . Foto: Matthias Hertlein

Hiermit leite ich Ihnen meinen Brief an die Landesregierung Bayern, die Bundesministerin Grütters und den Bundesminister Heil weiter.


Sehr geehrte Frau Staatsminiterin Grütters,
Sehr geehrter Herr Bundesminister Heil,

Geraldino, Kulturpreisträger . Hier mit Grünen-50-Prozent-Boss Klaus Neunhoeffer. Foto: Matthias Hertlein


nachfolgend übersend ich Ihnen meinen Lösungsvorschlag für von Veranstaltungsverboten betroffene Künstler, den ich an den bayerischen Ministerpräsidenten und den bayerischen Landtag gesendet habe. Ich bin der Meinung, dass dies auch eine Überlegung auf Bundesebene wert wäre. Auch wenn die Kulturhoheit bei den einzelnen Ländern liegt, sollten doch möglichst alle freischaffenden Künstler in Deutschland bald eine Lösung ihrer Probleme sehen!

Für das bisher auf den Weg gebrachte Corona-Soforthilfepaket bedanke ich mich für alle Anspruchsberechtigten, bitte aber auch um Ihr Veständnis für die tatsächlich noch vorhandenen Lücken!
Bitte lesen Sie auch meine beispielhafte Kritik an den geplanten Vorhaben und zeigen Sie, dass der „starke Kulturstaat Deutschland“ nicht nur ein Lippenbekenntnis ist, vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Grashaußer

Grünen-Kulturmeter-Preisträger 2016 von Schwabach: Gerladino. Foto: Matthias Hertlein

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Söder,
Sehr geehrter Herr Staatsminister Sibler,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Ausschuss für Wissenschaft und Kunst,

ich lebe in Bayern, bin seit 37 Jahren freischaffender Musiker und bestreite meinen Lebensunterhalt fast ausschließlich durch meine rund 100 Live-Auftritte im Jahr, den damit verbundenen GEMA-Tantiemen für mein eigenes Repertoire und den Erlösen durch den anschließenden CD-Verkauf. Seit Mitte März gibt es nun ein Veranstaltungsverbot, das einen totalen Einnahmenverlust in allen drei Bereichen zur Folge hat. 
Auch nach über 6 Wochen „Tätigkeitsverbot“ ist für mich noch keine wirkliche Lösung in Sicht. Die Corona-Soforthilfepakete gelten in Bayern nur für betriebliche Ausgaben, ein „Gehalt“ eines freischaffenden Künstlers wird dadurch nicht im Geringsten berücksichtigt. Diese Lücke muss dringend geschlossen werden!Der Unterschied zu vielen anderen Branchen ist der, dass ich aufgrund der Veranstaltungsverbote nicht arbeiten darf, mir mangelt es nicht an Aufträgen oder Arbeitsmaterial, sondern ich leide unter einem äußert langfristigem Beschäftigungsverbot von März bis August!
Ich finde es natürlich absolut verständlich, dass mir als Live-Musiker auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes faktisch ein berufliches Tätigkeitsverbot auferlegt wurde, ich erkenne dies aktuell zum Schutze der Allgemeinheit als notwendig an. Die Landesregierung hat laut Gesetz eine Rechtsverordnungen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten erlassen, die Veranstaltungsverbote sehe ich als eine Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes.

Wasser-Songs von und mit Geraldino….

Auch wenn ich gesund bin und nicht offiziell unter Quarantäne gestellt wurde, entspricht dieses Tätigkeitsverbot für mich als freischaffenden Musiker also einer Schutzmaßnahme für die Bevölkerung, die von den Ordnungsämtern und der Polizei überwacht wird und bei Zuwiderhandlung mit hohen Bußgeldern geahndet wird.
Aber wer aufgrund des Coronavirus offiziell einem Tätigkeitsverbot unterliegt und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, sollte auch nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes eine Entschädigung erhalten. Grundlage der Berechnung für die Entschädigung von Selbständigen ist der letzte vorliegende Steuerbescheid. 

Tausendsassa,Kinderliedermacher, Buchautor: Geraldino. Foto: Matthias Hertlein

Man konnte das Infektionsschutzgesetz z.B. auch schon dahingehend erweitern, dass Eltern, die ihre Kinder wegen der Krise selbst betreuen müssen, deshalb nicht arbeiten können und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, entschädigt werden, gültig auch für selbständig Erwerbstätige.

Wenn Sie eine wirklich gerechte Lösung finden wollen
dann erweitern sie diese Regelung bitte auch für alle selbständigen Kulturschaffenden, die während der Corona-Krise nicht arbeiten dürfen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden und schaffen die Grundlage dafür, dass alle betroffenen Künstler auf der Grundlage ihres letzten Steuerbescheides bzw. ihrer letzten Einkommenssteuererklärung eine Entschädigung erhalten in Anlehnung an das Kurzarbeitergeld (60/67% des durchschnittlichen Monatseinkommens, ab dem 4. Monat 70/77% und bei Bedarf ab dem siebten Monat 80/87%) … rückwirkend ab Mitte März 2020 und bitte solange Veranstaltungen nicht oder nur eingeschränkt erlaubt sind. 
Da bei den Veranstaltungsverboten die Hochsaison betroffen ist, bedeutet zwar auch eine solche Regelung eine deutliche Einbuße für mich, aber dies wäre zu verkraften. Alles andere jedoch entzieht mir die Existenzgrundlage – völlig unverschuldet! 

Geraldino live im“Atelier15″ bei den Thalers in der Schulgasse 15. Foto: Matthias Hertlein

Ich bitte Sie deshalb hiermit darum, das Tätigkeitsverbot von freischaffenden Live-Künstlern als entschädigungsfähig anzuerkennen und die Künstler nicht weiterhin auf Arbeitslosengeld II – sprich Hartz 4 – zu verweisen. Dieses Hilfsprogramm funktioniert in meinem Fall tatsächlich nicht, da ich z.B. keine Miete zahlen muss, sondern aktuell ein schadhaftes Dach reparieren lassen und einen Elektriker beauftragen muss. Auch müsste zuerst die Lebensversicherung meiner Partnerin angegriffen werden, da ich in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer ebenfalls selbständigen Frau lebe, die für die Rente gespart hat, wie man das eben macht, wenn man später nicht anderweitig abgesichert ist!
Auch zeigt das Programm grundsätzlich keinerlei Wertschätzung meiner bisherigen künstlerischen Leistung in fast vier Jahrzehnten!
Und außerdem bin ich nicht arbeitslos oder arbeitssuchend, ich habe einen vollen Ordner mit Verträgen, die ich aber nicht erfüllen darf – zum Schutze anderer. Ich finde es in der Folge absolut logisch, dass mich die Bevölkerung – sprich der Steuerzahler – dann auch für meine Einkommensverluste entschädigt, so wie es im Infektionsschutzgesetz für Kranke und Ansteckungsverdächtige vorgesehen ist, denn die Veranstaltungen werden ja schließlich auch mit dem entsprechenden Hinweis auf das Ansteckungsrisiko und die Weiterverbreitung des Krankheitserregers abgesagt. 

Geraldino und Uwe Kamolz bei der Künstlerweihnachtsfeier Dezember 2019 bei Luigi in der Osteria in Schwabach. Foto: Matthias Hertlein

Meiner Meinung nach gehen alle anderen angedachten Regelungen nicht weit genug oder verletzten den Gleichheitsgrundsatz.

Ich bin seit Jahrzehnten selbst Steuerzahler. Nun sollen laut neuesten Meldungen die Künstler, die Verträge mit Institutionen hatten, die mit Bundesmitteln gefördert sind, eine Entschädigung bzw. Ausfallgage in Höhe von 60% ihrer vereinbarten Honorare erhalten. Dies finde ich zwar einen guten Grundgedanken. Für kommunale Veranstalter wird es aber wohl eine Empfehlung bleiben und private Veranstalter oder Kulturunternehmen aus der freien Wirtschaft werden hier ganz sicher nicht mitgehen.
Das bedeuted, dass nun der Künstler als Steuerzahler den Verdienstausfall einiger Kollegen entsprechend der Kurzarbeitergeldregelung mitträgt, aber daneben eine große Mehrheit der Künstler ohne Anspruch auf Entschädigung bleibt. Ich habe viele Verträge mit Veranstaltern, die selbst vor wirtschaftlichen Problemen stehen und keine Ausfallgage zahlen können und dies mit dem Hintergrund der behördlichen Verordnungen auch nicht tun müssen. 
Gibt es nun Künstler 1. und 2. Klasse? Der Schutzschirm des Bundes sollte für alle Künstler gleichermaßen gelten, greift aber meiner Meinung nach grundsätzlich noch zu kurz, da mir wie oben beschrieben ja nicht nur die Honorare verloren gehen, sondern alle mit einer Veranstaltung verbundenen Einnahmen!

Kinder-Entertainer seit mehr als 35 Jahren: Geraldino. Er trat am Sonntag beim Bardentreffen auf und verteilte beim Konzert von Moop Mama Taschentücher-Ohrenstöpsel an kleine Besucher. Foto: Matthias Hertlein

Auch wenn viele Künstler in Bayern nun auf das angekündigte Grundeinkommen von 1000 € hoffen, ist dies meiner Meinung nach zum Einen nicht zum Leben ausreichend, wenn davon die Sozialversicherung und der gesamte Lebensunterhalt für eine Familie bestritten werden soll, und berücksichtigt zum anderen nicht den Zeitraum der Tätigkeitsverbote von rund 6 Monaten, wenn es nur für 3 Monate gewährt werden und auch erst 6 Wochen nach dem Beginn der Veranstaltungsverbote gezahlt werden soll und 4 Wochen vor dessen Ende aufhört. 
Und warum liegt dieses Grundeinkommen auch noch unter den privaten Ausgaben, die in Baden-Württemberg im Rahmen der Corona-Soforthilfe des Bundes berücksichtigt wurde. Wie kann es überhaupt sein, dass Bundesmittel in verschiedenen Bundeländern anders verteil werden? Der erste Schritt wäre im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes, dass alle Künstler Deutschlands ab März 2020 für 3 Monate 1180,- € erhalten und dies dann um weitere 3 Monate erweitert wird, da es bis Ende August auch keine mittleren Veranstaltungen mehr geben wird, denn die Veranstalter haben diese zum großen Teil bereits bei mir abgesagt, da nicht definiert wurde, was eine Großveranstaltung ist und ja auch schlecht vorausgesagt werden kann, welche Personenzahl aufgrund des Infektionsgeschehens im Juni, Juli oder August zu Veranstaltungen zugelassen werden können. Da eine Veranstaltung einen Vorlauf von einigen Monaten braucht, könnten diese auch bei einer kurzfristigen Lockerung gar nicht mehr realisiert werden. 
Außerdem fallen wieder Künstler aus dem Programm, wenn die KSK-Mitlgiedschaft Grundlage des Anspruchs wird, ich wäre zwar davon nicht betroffen, aber empfinde dabei eine große Ungerechtigkeit!

Und warum gibt es überhaupt Bundesländer wie Berlin, die ein Landes- und ein Bundes-Soforthilfepaket nebeneinander bereitstellen und andere nicht? Bayern als reiches Bundesland verrechnet beide Programme aber miteinander und könnte so doch an anderer Stelle den Künstlern eine Lösung bieten!
Ich plädiere deshalb für obigen Vorschlag und einer dem Kurzarbeitergeld entsprechenden Regelung der Entschädigung für alle freischaffenden Künstler, damit diese ein Auskommen haben und den „Kulturstaat Bayern“ nach dem Ende der Veranstaltungsverbote wieder bereichern können. Noch besser wäre es natürlich, wenn es solche Lösungen in allen Bundesländern geben könnte!

Kunst, Künstler im Atelier 15 – Geraldino, die Thalers, Historiker Harald Tesan, Bildhauer Clemens Heinl, rechts Vater Geraldino. Foto: Matthias Hertlein

Die Krise wird für Künstler noch weit ins nächste Jahr wirken. 
Nach derzeit 40 abgesagten Konzerten (und im Schnitt der letzten Jahre weiteren 20 nicht mehr geplanten Veranstaltungen bis Ende August) werden mir dann die Folgeaufträge fehlen, die sich in der Regel aus jeder durchgeführten Veranstaltung ergeben. Außerdem kann ich zur Zeit nicht einmal eine Tournee für Januar 2021 planen, da die Veranstalter nicht wissen, wie es weiter geht und die meisten langfristigen Projekte auf Eis gelegt sind, unter anderem auch deshalb, weil niemand weiß ob Sponsoren noch im Boot bleiben werden. Bereits jetzt werden viele Veranstaltungen nicht um ein Jahr verschoben, sondern ersatzlos gestrichen.
Deshalb hoffe ich darauf, dass es im nächsten Jahr nicht auch noch zu massiven Kürzungen im Kulturetat kommen wird, sondern dass die vielfältige Kulturszene erhalten bleiben kann!

Auch wenn zur Zeit sehr viele Regelungen in verschiedensten Bereichen getroffen werden müssen, bitte ich Sie darum, die Künstler nicht länger im Regen stehen zu lassen, denn sie sind die ersten, die von den Maßnahmen betroffen waren und die letzten, die auf eine Lockerung hoffen können. Auch wenn ihre Stimme nicht so laut ist, wie die der anderen Verbände, ist es jetzt an der Zeit, die beruflichen Tätigkeitsverbote der Künstler als solche anzuerkennen und diese im Hinblick auf das Infektionsschutzgesetz für alle Betroffenen mit angemessenen Mitteln abzufedern!

Mit freundlichen Grüßen
Gerd Grashaußer

Wird 2016 Kulturmeterpreisträger 2016 der Grünen/Bünis 90 in Schwabach: Buchautor und Kinderlieder-Unikum Gerd Grashaußer alias Geraldino. Foto: Matthias Hertlein